Damit ein Hund die Zuchtzulassung erhält, müssen eine ganze Reihe von Bestimmungen erfüllt sein. Hier finden Sie alle Reglemente und Gebühren.
Die Bestimmungen zur Zuchtzulassung können Sie im Zucht- und Körreglement des Schweizerischen Clubs für Appenzeller Sennenhunde nachlesen. Hier können Sie es herunterladen.
Um zur Ankörung antreten zu können, muss der Hund auf Hüftgelenk- und Ellbogendysplasie (HD und ED) untersucht worden sein. Die Röntgenbilder können Sie vom Tierarzt Ihres Vertrauens erstellen lassen. Er leitet sie dann zur offiziellen Beurteilung an die Dysplasie-Kommissionen Bern und Zürich weiter.
Ferner ist eine Untersuchung auf Kniescheibenluxation (Patella-Luxation) bei einem von der Schweizerischen Vereinigung für Kleintiermedizin zertifizierten Gutachter nötig. Weitere Informationen sowie die Liste der Untersucher/innen finden Sie hier. Das offizielle Formular der SKG können Sie hier herunterladen.
Mit Mitteln aus dem Gesundheitsfonds können gezielt Massnahmen zur Gesunderhaltung des reinrassigen Appenzeller Sennenhundes finanziert werden. Hier können Sie das Reglement herunterladen.
Das Institut für Genetik der Fakultät Vetsuisse in Bern sammelt Blutproben, um die Entwicklung zukünftiger Gentests zu fördern. Die Zuchtkommission ist sehr interessiert daran, dass möglichst viele Appenzeller Sennenhunde eine Blutprobe abgeben. Mehr im Infoblatt zum Herunterladen und auf der Seite Biobank (Blutproben-Archiv) der Universität Bern.
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Zuchtwartin.